Maut und Vignetten Regelungen für europäische Reiseländer

 

Spanien:  In Spanien sind viele Autobahnen gebührenpflichtig. Die jeweiligen Abschnitte sind mit einem „AP“ (Autopista) gekennzeichnet. Gezahlt werden kann entweder manuell an den Mautstationen (in bar oder mit Kreditkarte) oder automatisch mithilfe der „VVIA-T-Box“. Die Preise sind abhängig von der zurückgelegten Strecke und der Fahrzeugkategorie.

Eine Übersicht über alle mautpflichtigen Routen inklusive der aktuellen Preise zum Download ist hier zu finden: autopistats.es

 

Mazedonien: Auch in Mazedonien existiert ein streckenabhängiges Mautsystem. Gezahlt wird direkt an den Mautstationen und zwar in der Landeswährung. Infos www.roads.org.mk

 

Montenegro: Nach Abschaffung der Öko-vignette ist in Montenegro scheinbar zurzeit nur der Sozina-Tunnel gebührenpflichtig.

Abseits vom Thema Maut gibt es einen anderen wichtigen Punkt in Montenegro: die „Grüne Versicherungskarte.“ Ist die nicht an Bord, muss beim Grenzübergang eine (unnötige) zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

 

Norwegen: In Norwegen ist die Benutzung einzelner Strassen, Tunnel, Städte und Brücken gebührenpflichtig.  Wer sich nicht vorher das automatische Bezahlsystem AutoPass besorgt hat, zahlt auf zwei unterschiedlichen Weisen: An einigen Mautstationen wird die Gebühr ganz klassisch in bar entrichtet. An den automatischen Mautstationen ist keine Barzahlung möglich – dort wird das Kennzeichen elektronisch erfasst und die Gebühr kann nun entweder an der nächsten Tankstelle oder per Rechnung von zuhause aus beglichen werden. Infos:www.auto-pass.no

 

Rumänien: Auf Nationalstrassen und Autobahnen gibt es die e-Vignette. Sie kann für 7,30, 90 Tage oder für ein Jahr gekauft werden (auch on-line) Je nach Fahrzeugklasse fallen unterschiedliche Gebühren an.

Nicht von der e-Vignette abgedeckt sind die Brücken Vidin, Cernavoda und Giurgeni, hier fallen je nach Fahrzeugklasse und Brücke separate Gebühren an. e-Vignette: www.roviniete.ro

 

Schweiz: in der Schweiz sind die Autobahnen und Schnellstrassen gebührenpflichtig. Für Fahrzeuge bis 3,5 t (auch Anhänger)  gilt eine Vignettenpflicht. Es gibt lediglich Jahresvignetten, die immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig sind.

Ausnahme: Oldtimer-Fahrzeuge über 3,5 t mit H- oder 07-Kennzeichen fahren mautfrei!

Der St. Bernhard-Tunnel sowie der Munt-la-Schera-Tunnel sind gebührenpflichtig.